Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung der AGB
1. Die
Angebote, Lieferungen und Leistungen des Verwenders erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn Gegenbestätigungen des
Vertragspartners unter Hinweis auf eigene Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen
erfolgen. Solchen Gegenbestätigungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Abweichungen
von diesen Geschäftsbedingungnen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich
vereinbart oder schriftlich durch uns bestätigt werden.
§ 2 Angebot oder Vertragsschluß
1. Angebote
sind - auch in Prospekten, Anzeigen usw. - freibleibend und unverbindlich. Dies
gilt auch hinsichtlich der Preisangaben. Zeichnungen, Abbildungen, Maße,
Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies
ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Änderungen im Zuge des technischen
Fortschrittes bleiben vorbehalten.
2. Der
Käufer ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit
unserer schriftlichen Bestätigung.
3. Nebenabreden,
Änderungen und Ergänzungen sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung
wirksam. Verkaufsangestellte des Verwenders sind nicht befugt, mündliche
Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den
Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
§ 3 Preise
1. Die
von uns angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Verpackungs- und Versendungskosten.
Wenn keine andere Zahlungsmodalität schriftlich vereinbart wird, liefern wir
per Nachnahme auf Kosten des Auftragsgebers.
2. Soweit
zwischen Vertragsschluß und Lieferdatum mehr als vier Monate liegen, gelten die
zur Zeit der Lieferung gültigen Preise.
§ 4 Lieferzeiten
1. Liefertermine
und -fristen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung und
sind stets unverbindlich sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart
wird. Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger
Selbstbelieferung des Verwenders.
2. Teillieferungen
sind zulässig.
§ 5 Versand und Gefahrübergang
1. Der
Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Käufers. Die Gefahr geht auf den
Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person
übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat.
2. Wird
der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich gemacht, geht die
Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Käufer
auf diesen über.
3. Auf
schriftlichen Antrag des Käufers werden Lieferungen in seinem Namen und auf
seine Rechnung versichert.
§ 6 Gewährleistung und Haftung
1. Innerhalb
der Gewährleistungsfrist von sechs Monaten ab Lieferung wird mangelhafte Ware
unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche nachgebessert oder nach
unserer Wahl Ersatzlieferungen vorgenommen. Mehrfache Nachbesserungen sind
zulässig. Erst bei fehlgeschlagener Nachbesserung können sonstige
Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.
2. Für
die Richtigkeit und Vollständigkeit von Datenbeständen in gespeicherter oder
gedruckter Form kann keine Gewähr übernommen werden. Sofern im Einzelfall
durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung dennoch eine Gewähr übernommen
wird, bezieht sich dies nur auf die Richtigkeit des Datenbestandes zur Zeit der
Lieferung.
3. Sofern
Dateien und Informationen von Dritten (Behörden oder sonstige priv. oder öff.
Auskunftsstellen) stammen und durch uns übernommen werden, wird eine Haftung
für die Richtigkeit und Vollständigkeit nicht übernommen.
4. Mängel
sind durch den Käufer unverzüglich, spätestens innerhalb von zehn Tagen nach
Eingang der Ware schriftlich mitzuteilen. Versteckte Mängel, die innerhalb
dieser Frist nicht entdeckt werden, müssen unverzüglich nach Entdeckung
mitgeteilt werden. Mangelhafte Liefergegenstände sind auf eigene Kosten vom
Käufer an uns zu versenden oder zur Besichtigung bereitzuhalten. Ein Verstoß
gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jedwede Gewährleistungsansprüche
gegenüber dem Verwender aus. Der Verwender steht dem Käufer nach besten Wissen
zur Erteilung von Auskunft und Rat über die Verwendung seiner Erzeugnisse zur
Verfügung. Er haftet hierfür jedoch nur dann, wenn hierfür ein besonderes Entgelt
vereinbart wurde.
5. Ersatzansprüche
für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen,
es sei denn der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Für
Schäden, für die wir nach der vorstehenden Bestimmung haften, wird unsere
Ersatzpflicht auf das Dreifache des Kaufpreises begrenzt.
6. Falls
der Käufer verlangt, daß Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten
Ort vorgenommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter
die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit
und Reisekosten zu unseren Standardsätzen zu bezahlen sind. Eine Haftung für
übliche Abnutzung ist ausgeschlossen. Bei Nichtbefolgung unserer Benutzungsanweisungen
und Veränderungen an den Produkten, die nicht den Originalspezifikationen
entsprechen, entfällt jede Gewährleistung.
7. Zur
Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung sind wir nur dann verpflichtet, wenn der
Käufer seine Vertragsverpflichtungen vollständig erfüllt hat. Ohne unsere
schriftliche Zustimmung sind Ansprüche, die sich gegen uns richten, nicht
abtretbar und können nur vom Käufer geltend gemacht werden.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Bis
zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die dem Verwender aus jedwedem
Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behalten wir uns das
Eigentum an den gelieferten Waren vor.
2. Verarbeitung
und Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung
für uns. Erlischt das (Mit-) Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt
vereinbart, daß das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache
wertanteilmäßig nach dem Rechnungswert auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt
unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (mit-)
Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
3. Der
Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr
zu verarbeiten oder zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen
oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder
aus einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich
der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen
aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber im vollem
Umfang an uns ab. Der Käufer ist bereits jetzt widerruflich ermächtigt, die an
uns bgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen.
Auf unsere Aufforderung hin hat der Käufer die Abtretung offenzulegen, die
erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen.
4. Bei
Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf unser Eigentum
hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Die Kosten trägt der
Käufer.
5. Bei
vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - sind
wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und gegebenenfalls Abtretung
der Hausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme
sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware liegt - soweit nicht das
Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag.
§ 8 Zahlung
1. Soweit
nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind unsere Rechnungen ohne Abzug
sofort zur Zahlung fällig. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender
Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden
anzurechnen, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und
zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
2. Gerät
der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, ab dem entsprechenden Zeitpunkt
Zinsen in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu
berechnen.
3. Es
wird vereinbart, daß wir für jede Mahnung, deren Kosten vom Käufer zu tragen
sind, einen Pauschalen Mahnkostenbetrag von 10,00 DM erheben können.
4. Wenn
der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen
Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn uns andere
Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen,
so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir
Schecks angenommen haben. Im übrigen sind wir in diesem Falle berechtigt,
Vorauszahlungen oder Sicherungsleistungen zu verlangen.
5. Der
Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn
Mängelrügen oder Gegenanprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitbar sind.
§ 9 Schutz- und Urheberrechte
1. Der
Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich zu unterrichten, falls er
Kenntnis einer Verletzung von Gewerblichen Schutz- oder Urheberrechten durch
ein von uns geliefertes Produkt erhält. Die Regelung solcher Ansprüche und
Verteidigung des Käufers gegen Ansprüche des Rechtsinhabers wird durch uns auf
eigene Kosten geregelt, soweit die Verletzung unmittelbar durch ein von uns
geliefertes Produkt entstanden ist. Wir sind grundsätzlich bemüht, dem Käufer
das Recht zur Benutzung des Produktes zu verschaffen. Falls dies zu
wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, sind wir nach
eigener Wahl berechtigt, das Produkt so abzuändern, daß das Schutzrecht nicht
verletzt wird oder das Produkt zurückzunehmen und den Kaufpreis abzüglich
einer Nutzungsentschädigung zu erstatten.
2. Hat
der Käufer das von uns gelieferte Produkt verändert oder in ein System
integriert, oder haben wir aufgrund Anweisungen des Käufers das Produkt so
gestaltet, daß hieraus Verletzungen von Schutzgesetzen resultieren, ist der
Käufer verpflichtet, uns gegenüber Ansprüchen des Inhabers des verletzten
Rechtes zu verteidigen bzw. freizustellen.
3. Unsere
Programme und die dazugehörenden Dokumentationen sind für eigenen Gebrauch des
Käufers, der eine einfache, nicht übertragbare Lizenz erhält, bestimmt. Ohne unsere
vorherige schriftliche Einwilligung darf der Käufer weder Programme noch
Dokumentationen Dritten zugänglich machen. Kopien dürfen lediglich für
Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden, eine Haftung
oder ein Kostenersatz durch uns für solche Kopien ist ausgeschlossen. Sofern
Originale einen auf den Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist
dieser Käufer auch auf Kopien anzubringen.
§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort
ist Siegburg.
2. Soweit
der Käufer zu dem in § 24 AGBG bezeichneten Personenkreis gehört, wird Siegburg
als Gerichtsstand vereinbart.
3. Es
gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt für
diese Geschäftsbedingungen und den gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und
unserem Vertragspartner. Die Anwendnung des "Einheitlichen Gesetzes über
den internationalen Kauf beweglicher Sachen (EKG)" und des
"Einheitlichen Gesetzes über den Abschluß von internationalen
Kaufverträgen über bewegliche Sachen (EAG)" wird ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 11 Teilnichtigtkeit
1. Sollten
einzelne Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen nichtig, unwirksam oder
anfechtbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen
Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die betroffenen Bestimmungen
sind so auszulegen bzw. zu ergänzen, daß der beabsichtigte wirtschaftliche
Zweck in zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Dies gilt entsprechend
für ergänzungsbedürftige Lücken.
ISL H. Gerhard Vonhof
Am Sommerberg 28 F
51503 Rösrath